Ballonsportgruppe Mittelhessen e.V.            Startseite

 

BEITRAGS- u. GEBÜHRENORDNUNG ab 12/2007  

 

 

1. Mitgliedsbeiträge:

 

Jedes Mitglied (außer Ehrenmitgliedern) hat einen Jahresbeitrag zu entrichten;

dieser beträgt:

 

Gr.A) für aktive Mitglieder (Piloten, Anwärter und Ballonhalter)                               Euro  35,-

 

Gr.B) für aktive Mitglieder (Observer, Rückholer u. Helfer)                                       Euro  20,-

 

Gr.C) für passive Mitglieder (Förderer)                                                                         Euro   5,-

 

Zusätzlich zum BSG-Mitgliedsbeitrag kommen die personenbezogenen Verbandsbeiträge

für DFSV, HLB, DAeC und LSB (s. Anlage Verbandsbeiträge) hinzu. Der Beitrag ist jährlich

und im voraus zu entrichten; er wird bargeldlos per Bankeinzug erhoben.

 

 

2. Aufnahmegebühr:

 

Die Aufnahmegebühr beträgt:

 

Gr.A)  für aktive Mitglieder (Vollmitglieder)                                                                   Euro 220,-

           Ballon-Ausbilder, die im Verein schulen, zahlen die Gebühr

           nach Gr. B.

 

Gr.B)  für aktive Mitglieder (Observer, Rückholer u. Helfer)                                      Euro  20,-

  

Gr.C)  für Förderer mit passiver Mitgliedschaft                                                           Euro 190,- 

           (Mit der Aufnahmegebühr ist eine Ballonfahrt und der

           Beitrag für das 1. Kalenderjahr bezahlt.)

 

Wechseln Mitglieder der Gruppe B oder C in die Vollmitgliedschaft,

so ist eine erweiterte Aufnahmegebühr von Euro 150,- zu zahlen.

 

 

3. Fahrtgebühren:

 

Für jede Ballonfahrt sind Gebühren zu entrichten; diese werden vom Vorstand festgelegt.

Bei Ausbildungsfahrten zahlt der Lehrer keine Gebühr.

 

Clubfremde (Gäste) zahlen                                                                                            Euro 170,-

 

Die Chartergebühr für Fahrten bis 90 Minuten beträgt                                              Euro 190,-

Jede weitere Minute wird mit Euro 2,- abgerechnet.

 

Die Gaskosten werden zusätzlich berechnet. Die Kosten des Lehrers muss der Schüler mit

dem Lehrer aushandeln. Der Verein zahlt zusätzlich an den Lehrer einen Zuschuss von Euro 15,-

für jede Schulfahrt, auch wenn die Fahrt nicht mit dem Vereinsballon durchgeführt wird. Schüler,

die im Verein schulen, müssen 50% der Schulfahrten mit dem Vereinsballon machen. Sollte dies

nicht der Fall sein, wird er mit Euro 95,- je Fahrt belastet. Dieser Betrag wird ihm bei späterer

Balloncharterung gutgeschrieben. Der Schüler hat Verfolgerfahrzeug u. Mannschaft zu stellen.

 

Wettfahrten, an denen der Verein offiziell teilnimmt (Vorstandsbeschluss), sind für die

Ballonbesatzung, sofern sie Mitglied des Vereins ist, gebührenfrei. Das gleiche gilt für vom

Veranstalter benannte Personen. Evtl. vom Veranstalter gezahlte Startgelder ect. sind jedoch

an die Vereinskasse abzuführen.

 

  

 

4. Fahrtabrechnung:

 

Die Gebühren von Vereinsgast-Fahrten sind vor dem Start an den Piloten zu zahlen. Der Pilot

erstellt nach jeder Fahrt eine Fahrtabrechnung, die innerhalb von 8 Tagen dem Fahrtenwart

zuzusenden ist. Nach Eingang der Fahrtabrechnung wird eine Abbuchung veranlasst (auch die

vom Piloten kassierten Ballonfahrteinnahmen werden beim Piloten abgebucht). Für die verspätete

Abgabe der Fahrtabrechnung werden dem Piloten Euro 10,- berechnet.

 

 

4a. Pflichtfahrten:

 

Pilotenlizenzinhaber sollten einmal jährlich den Vereinsballon fahren oder chartern. Geschieht dies

nicht, sind Euro 75,- als Unterhaltungskostenbeitrag an den Verein zu zahlen.

 

 

4b. Pflichtfahrten in Warstein:

 

Der Pilot, der die Pflichtfahrtanwesenheit in Warstein übernimmt, zahlt für dabei ausgeführte

Ballonfahrten keine Chartergebühr und erhält € 250,- als Aufwandszuschuss für die Veranstaltung

inkl. Km-Geld. Werden Fahrten durchgeführt, gelten diese nicht als Pflichtfahrten (lt.4a).

Werden Warsteiner-Gäste dabei gefahren, sind diese mit dem Warsteinerkontingent abzurechnen.

Darüber hinaus gehende Einnahmen sind zu 50% an den Verein abzuführen.

 

 

4c. Gastfahrten für den Verein:

 

Der Pilot, der eine Gastfahrt für den Verein übernimmt, erhält € 0,50 für jeden gefahrenen km vom

Stationierungsort des Ballons zum Startplatz. Weitere Betriebskosten werden vom Piloten getragen.

Die Fahrt gilt als Pflichtfahrt (lt.4a); für eine darauf folgende Balloncharterung ist keine Chartergebühr

zu zahlen.

 

 

4d. Sonstige Warsteiner Veranstaltungen:

 

Bei sonstigen Warsteiner Veranstaltungen wird keine Chartergebühr erhoben; der Pilot trägt alle Kosten.

Werden Warsteiner Gäste dabei gefahren, sind diese mit dem Warsteinerkontingent abzurechnen.

Darüber hinaus gehende Einnahmen sind zu 50% an den Verein abzuführen. Die durchgeführten

Fahrten gelten nicht als Pflichtfahrten (lt.4a).

 

 

5. Schadensregulierung:

 

Bei Schäden haftet der Schädiger, jedoch maximal mit Euro 1.000,-. Dies gilt auch für Schüler und vom

Vorstand bestimmte Gastpiloten, die entsprechend zu verpflichten sind.

 

 

6. Sonstiges:

 

Die Vergütung für die Startgeländebesitzer und die Genehmigungsgebühr ist auch von den

Privatballonbesitzern zu erbringen. Die Kosten werden durch eine Startplatzpauschale je Ballon

abgegolten (Vorstandsbeschluss, z.Zt. Euro 20,- je Ballon).

 

 

 

Anlage: Verbandsbeiträge                                                                                                                                                                    Startseite