Ballonsportgruppe Mittelhessen e.V. Startseite
BEITRAGS- u. GEBÜHRENORDNUNG ab
1. Mitgliedsbeiträge:
Jedes Mitglied (außer Ehrenmitgliedern) hat einen Jahresbeitrag zu entrichten;
dieser beträgt:
Gr.A)
für aktive Mitglieder (Piloten, Anwärter und
Ballonhalter) Euro
Gr.B)
für aktive Mitglieder (Observer, Rückholer u.
Helfer) Euro
Gr.C) für passive Mitglieder (Förderer) Euro 5,-
Zusätzlich zum BSG-Mitgliedsbeitrag kommen die personenbezogenen Verbandsbeiträge
für DFSV, HLB, DAeC und LSB (s. Anlage Verbandsbeiträge) hinzu. Der Beitrag ist jährlich
und im voraus zu entrichten; er wird bargeldlos per Bankeinzug erhoben.
2. Aufnahmegebühr:
Die Aufnahmegebühr beträgt:
Gr.A)
für aktive Mitglieder
(Vollmitglieder)
Euro
Ballon-Ausbilder, die im Verein schulen, zahlen die Gebühr
nach Gr. B.
Gr.B)
für aktive Mitglieder (Observer, Rückholer u.
Helfer) Euro
Gr.C)
für Förderer mit passiver
Mitgliedschaft Euro
(Mit der Aufnahmegebühr ist eine Ballonfahrt und der
Beitrag für das 1. Kalenderjahr bezahlt.)
Wechseln Mitglieder der Gruppe B oder C in die Vollmitgliedschaft,
so ist
eine erweiterte Aufnahmegebühr von Euro
3. Fahrtgebühren:
Für jede Ballonfahrt sind Gebühren zu entrichten; diese werden vom Vorstand festgelegt.
Bei Ausbildungsfahrten zahlt der Lehrer keine Gebühr.
Clubfremde (Gäste)
zahlen
Euro
Die
Chartergebühr für Fahrten bis
Jede weitere Minute wird mit Euro 2,- abgerechnet.
Die Gaskosten werden zusätzlich berechnet. Die Kosten des Lehrers muss der Schüler mit
dem
Lehrer aushandeln. Der Verein zahlt zusätzlich an den Lehrer einen Zuschuss von
Euro
für jede Schulfahrt, auch wenn die Fahrt nicht mit dem Vereinsballon durchgeführt wird. Schüler,
die im
Verein schulen, müssen
nicht
der Fall sein, wird er mit Euro
Balloncharterung gutgeschrieben. Der Schüler hat Verfolgerfahrzeug u. Mannschaft zu stellen.
Wettfahrten, an denen der Verein offiziell teilnimmt (Vorstandsbeschluss), sind für die
Ballonbesatzung, sofern sie Mitglied des Vereins ist, gebührenfrei. Das gleiche gilt für vom
Veranstalter benannte Personen. Evtl. vom Veranstalter gezahlte Startgelder ect. sind jedoch
an die Vereinskasse abzuführen.
4. Fahrtabrechnung:
Die Gebühren von Vereinsgast-Fahrten sind vor dem Start an den Piloten zu zahlen. Der Pilot
erstellt nach jeder Fahrt eine Fahrtabrechnung, die innerhalb von 8 Tagen dem Fahrtenwart
zuzusenden ist. Nach Eingang der Fahrtabrechnung wird eine Abbuchung veranlasst (auch die
vom Piloten kassierten Ballonfahrteinnahmen werden beim Piloten abgebucht). Für die verspätete
Abgabe
der Fahrtabrechnung werden dem Piloten Euro
4a. Pflichtfahrten:
Pilotenlizenzinhaber sollten einmal jährlich den Vereinsballon fahren oder chartern. Geschieht dies
nicht,
sind Euro
4b. Pflichtfahrten in Warstein:
Der Pilot, der die Pflichtfahrtanwesenheit in Warstein übernimmt, zahlt für dabei ausgeführte
Ballonfahrten keine Chartergebühr und erhält €
inkl. Km-Geld. Werden Fahrten durchgeführt, gelten diese nicht als Pflichtfahrten (lt.4a).
Werden Warsteiner-Gäste dabei gefahren, sind diese mit dem Warsteinerkontingent abzurechnen.
Darüber
hinaus gehende Einnahmen sind zu
4c. Gastfahrten für den Verein:
Der
Pilot, der eine Gastfahrt für den Verein übernimmt, erhält € 0,
Stationierungsort des Ballons zum Startplatz. Weitere Betriebskosten werden vom Piloten getragen.
Die Fahrt gilt als Pflichtfahrt (lt.4a); für eine darauf folgende Balloncharterung ist keine Chartergebühr
zu zahlen.
4d. Sonstige Warsteiner Veranstaltungen:
Bei sonstigen Warsteiner Veranstaltungen wird keine Chartergebühr erhoben; der Pilot trägt alle Kosten.
Werden Warsteiner Gäste dabei gefahren, sind diese mit dem Warsteinerkontingent abzurechnen.
Darüber
hinaus gehende Einnahmen sind zu
Fahrten gelten nicht als Pflichtfahrten (lt.4a).
5. Schadensregulierung:
Bei
Schäden haftet der Schädiger, jedoch maximal mit Euro
Vorstand bestimmte Gastpiloten, die entsprechend zu verpflichten sind.
6. Sonstiges:
Die Vergütung für die Startgeländebesitzer und die Genehmigungsgebühr ist auch von den
Privatballonbesitzern zu erbringen. Die Kosten werden durch eine Startplatzpauschale je Ballon
abgegolten (Vorstandsbeschluss, z.Zt. Euro
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